In diesem Beitrag erfahren Sie, wie souveränes Arbeiten trotz Hörminderung oder Schwerhörigkeit gelingen kann und wie Sie sich präventiv in einer lauten Arbeitsumgebung vor Gehörschäden schützen. Der Inhalt ist nicht nur für Personen, die von einer Hörminderung betroffen sind von Bedeutung, sondern auch für Kollegen, Arbeitgeber und Personalverantwortliche aufschlussreich. Denn Erfolg stellt sich erst ein, wenn alle verstehen.
Lärmbelastung, Hörverlust und Arbeit: Erfolg beginnt beim Verstehen
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Prävention: Lärmbelastung und Hörverlust am Arbeitsplatz
Brummen, Dröhnen, Rattern, Explodieren, Vibrieren, Knallen usw. erzeugen einen schädlichen Lärmpegel, der das Gehör auf kurz oder lang beeinträchtigt. Die Folgen sind alles andere als harmlos, denn Gehörschäden bzw. Schwerhörigkeit können psychische Folgen, eine Kündigung oder Frühpension nach sich ziehen. Das alles muss nicht sein und kann durch Vorbeugung vermieden werden. Möglichkeiten dafür sind so simpel wie gut. Wirft man einen Blick auf die Gehörschutz-Produktpalette, bieten sich für sämtliche Berufsfelder passende und auch angenehm zu tragende Varianten an. Egal, ob in der heimischen Werkstatt, in Fertigungshallen, am Straßenbau, bei der Jagd oder im Militär – hoch im Kurs steht der aktive Gehörschutz. Er hält trotz Verringerung des Lärmpegels das Sprachverstehen und das Hören von Warnsignalen aufrecht. Klingt doch gut, oder? Machen Sie sich ein Bild über Ihren Arbeitsplatz. Fragen Sie sich, wie laut die Lärmquellen sind und wie viele Stunden pro Tag die Lärmbelastung auf Sie einwirkt.
Die folgende Tabelle zeigt die Grenzwerte von Lärm am Arbeitsplatz und hilft Ihnen, Ihre Situation besser beurteilen zu können.
https://www.tabelle.info/schallpegel_laermpegel.html
In puncto Arbeitsrecht sind Arbeitgeber jedenfalls verpflichtet, ab 80 dB Arbeitslärm einen Gehörschutz zur Verfügung zu stellen. Weitere Informationen zu den gesetzlichen Grundlagen finden Sie hier.
Hörminderung, Berufswahl und Lösungen
Menschen, die von einer Hörminderung betroffen sind, stoßen im Berufsalltag oft an ihre Grenzen und fragen sich, welcher Arbeitsplatz für sie der richtige ist. Lösungsansätze sind in erster Linie vom Grad des Hörverlustes bzw. der Hörminderung abhängig. Ob nun Schwerhörigkeit oder leichte Hörminderung, das Wesentliche ist, den Inhalt und den Sinn in der Kommunikation sicherstellen zu können. Dafür sollte sich die Person mit Hörverlust im Klaren sein, welchen Rahmen sie benötigt, damit sie ihre Kompetenzen voll ausschöpfen und ihre Anforderungen optimal erfüllen kann.
Einfache Mittel wie Blickkontakt und persönliche Zuwendung können die Kommunikation schon erheblich verbessern. Im Falle eines lauten Großraumbüros können akustische Vorkehrungen, die den Schall absorbieren, oftmals Wunder bewirken. Und zwar für alle Beteiligten.
Selbstsicherheit dank Hörgerät
Ausgereifte Hörgeräte-Technologien und intelligente Features leisten auch im beruflichen Alltag diskret und ästhetisch eine optimale Hörversorgung – in oder hinter dem Ohr: Per App können personalisierte Hörprogramme gespeichert und in der entsprechenden Hörsituation sofort abgerufen werden. So gelingt ein individuelles Sprachverstehen, das Missverständnissen und Fehlern vorbeugt und ein selbstsicheres Auftreten fördert. Des Weiteren sind Hörgeräte mit Endgeräten wie Smartphones oder Tablets kompatibel, richten ihre Mikrofone automatisch aus und unterdrücken lästige Störgeräusche am Arbeitsplatz. Mit diesen Funktionen gehen unter anderem Videokonferenzen oder Telefonate leicht von der Hand bzw. zum Ohr.
Offenheit führt zum Ziel
Angst und Scham sind die häufigsten Gründe, warum Betroffene nicht über ihre Bedürfnisse sprechen. Doch wenn diese erst einmal bekannt sind und in einer offenen Gesprächskultur gelebt werden, profitiert nicht nur die Person mit Hörverlust, sondern auch ihre Vorgesetzten und Kollegen. Denn dann können alle Beteiligten souverän bleiben und sich über eine gemeinsame Zielerreichung freuen.
Schließlich könnte man die Frage, welche Berufe für Hörgeschädigte am besten geeignet sind, so beantworten: Alle, – solange die nötigen Rahmenbedingungen für ein gutes Sprachverständnis bekannt und vorhanden sind – oder geschaffen werden können.
Zuschuss für Hörgeräte
In der Regel übernimmt die Österreichische Gesundheitskasse die Kosten für ein Hörgerät. Vorausgesetzt, es liegt eine ärztliche Verordnung vor. Nähere Informationen über Zuschüsse, finanzielle Unterstützung für Schwerhörige oder (anteilige) Kostenerstattung erhalten Sie bei Ihrem Hörakustiker oder direkt bei Ihrer zuständigen Gesundheitskasse.
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