Hörgeräte versichern
Kein Frust bei Verlust und Beschädigung
Gleich vorweg, es besteht keine Versicherungspflicht für Hörgeräte. Ist es dann überhaupt notwendig, eine Hörgeräte-Versicherung abzuschließen? Hörgeräte haben hohe Anschaffungskosten, bei einem selbst verursachten Schaden kann es nochmals teuer werden. Auch bei Verlust oder Diebstahl bleibt man auf den Kosten sitzen. Es ist daher wichtig, die kostbaren Hörhilfen gut zu versichern, damit das Wiederherstellen oder Wiederbeschaffen nicht an den finanziellen Möglichkeiten scheitert.
Welche Unterstützungen stehen mir bei Beschädigung oder Verlust meiner Hörhilfen zu?
Bei Krankenkassenmodellen ist in der Leistung auch die Reparatur enthalten, wenn der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig entstanden ist. Hat man bei einem Hörgerätemodell selbst einen Zuschuss geleistet, muss auch bei der Reparatur dazugezahlt werden. Geht ein Gerät gänzlich verloren, wird allerdings kein neues bezahlt. Dazu kommt, dass von den Gesundheitskassen, falls nicht aus medizinischen Gründen ein anderes Modell notwendig ist, nur alle fünf Jahre ein neuer Hörbehelf finanziert wird.
Ein Tipp: Lesen Sie sich Ihre Haushaltsversicherung durch, ob Hörgeräte vom Leistungsumfang erfasst sind oder fragen Sie bei Ihrem Betreuer nach. Bei manchen Versicherungsprodukten ist es auch möglich, deren Leistungsumfang auf Heilbehelfe auszuweiten. Hier muss man bei den Selbstbehalten genau aufpassen.
Hier finden Sie Ihren Experten
Worauf muss ich bei einer Hörgeräteversicherung achten?
Ganz bequem kann die Versicherung schon beim Kauf der Hörhilfen abgeschlossen werden. Diese maßgeschneiderten Versicherungsprodukte decken Bedienungsfehler ebenso wie Verlust oder Ungeschicklichkeit ab. Selten werden Schäden durch Schweiß oder Wasser ersetzt. Wenn Sie ein Haustier haben, erkundigen Sie sich, ob auch Beschädigungen durch ihren Stubentiger und Co. abgedeckt sind. Schadenfälle, bei denen pelzige Gefährten die Hörgeräte anknabbern, sind sehr häufig. Versuchen Sie die Eigenbeteiligung im Schadensfall möglichst niedrig zu halten. Achten Sie daher auf einen niedrigen Prozentsatz bei der Totalschadens- und Reparaturbeteiligung, sowie auf einen möglichst geringen Maximalbetrag, der selbst zu bezahlen ist. Viele Anbieter legen bei der Hörgeräte-Reparatur einen Fixbetrag für die Kostenbeteiligung fest. Fragen Sie bei Ihrem Hörakustiker nach, welche Lösung in Ihrer Situation die beste ist. Im Fall des Falles ist es auch wichtig, dass die Schadensabwicklung unproblematisch und zügig erfolgt. Erkundigen Sie sich daher bei Ihrem Hörakustiker, wie die Schadensbehebung konkret abläuft, und ob die Hörgeräte sofort ersetzt oder repariert werden. Auch das Probetragen des Hörgerätes mag immer abgesichert sein, fragen Sie Ihren Hörspezialisten nach einer Versicherung fürs Probetragen.
Die passende und bequeme Lösung
Eigentlich allen, die unbesorgt ihrem normalen Leben mit viel Bewegung und Sport nachgehen wollen, ist der Abschluss einer Hörgeräteversicherung nahezulegen. Denn man will und soll die Hörgeräte immer tragen, um an der Umgebung und der Gesellschaft uneingeschränkt teilhaben zu können. Es ist für jeden einzelnen Hörgeräteträger ratsam, eine Versicherung abzuschließen. Versichert sind dabei immer nur die Geräte selbst und nicht die Batterien. Die Versicherungsdauer umfasst bei den meisten Versicherern vier Jahre und nur selten sechs Jahre. Häufig wird bei der Versicherungsleistung nur der Zeitwert des Gerätes ersetzt, eine Versicherung zum Neuwert ist bei manchen Anbietern mit höheren Prämien möglich.
Klassische Fälle, bei denen die Versicherung einspringt
Kleine Hoppalas, Stolperer oder Unachtsamkeiten sind schnell passiert. Die Folge kann ein Totalschaden oder Reparaturkosten im dreistelligen Bereich sein. In jedem Fall entstehen Kosten, die man nicht gerne selber zahlt.
Situationen, bei denen die Hörgeräte Schaden nehmen können, gibt es viele:
- Beim Wandern stolpern Sie oder beim Mountainbiken sorgt eine holprige Abfahrt für den Absturz eines Hörgerätes und ist nicht mehr auffindbar.
- Die Katze hat die Geräte, die auf der Badezimmerablage abgelegt wurden, „entführt“ und zerkaut.
- Beim Tennis fällt ein Gerät zu Boden und kommt beim nächsten Stoppball unter den Schuh.
- Durch falsches Einlegen, heftiges Betätigen der Programmtaste oder einen Reinigungsfehler können die empfindlichen Geräte Schaden nehmen.
- Schweiß oder eindringendes Regenwasser schadet verschiedenen Bauteilen. Besonders empfindlich bei Feuchtigkeit ist der Verstärker.
- Beim Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes kann es zu einem unfreiwilligen Sturz des Hörgerätes kommen.
- Auch durch Fremdverschulden, wie z.B. Diebstahl, kann es zu einem Verlust von Hörgeräten kommen.
Jeder Fall ist für sich sehr ärgerlich, aber mit der richtigen Versicherung kein Problem.