Arbeitsschutz­brillen – Komfort und Sicherheit am Arbeitsplatz

Augen schützen am Arbeitsplatz ist wichtig, da äußere Einflüsse die Augengesundheit gefährden können. So unterschiedlich die Arbeitssituationen sind, so verschiedenen sind auch die Bedrohungen. Schutzbrillen gibt es für jeden Bereich und in vielen Ausführungen. Müssen diese den ganzen Tag getragen werden, ist Komfort, wie die individuelle Anpassung an die Sehstärke oder die Gesichtsform, von besonderer Bedeutung.

Welche Arten von Schutzbrillen gibt es?

Schutzbrillen dienen dazu, die Augen vor den verschiedensten Gefahren zu schützen:

      • vor Schädigung durch chemische Substanzen
      • vor mechanischer Schädigung
      • vor Strahlenbelastung

Zudem gibt es sie in den unterschiedlichsten Ausführungen:

      • Die Bügelbrillenform ist mit robusten Brillenbügeln ausgestattet. Zwar ähneln sie herkömmlichen Bügelbrillen liegen aber enger am Kopf an. Außerdem sind die Gläser weiter nach hinten gezogen oder sie sind mit einem Seitenschutz versehen, sodass sie die Augen vollständig umschließen und ein Eindringen von Fremdkörpern oder Ähnlichem verhindern.
      • Eine Vollsichtbrille umschließt den oberen Gesichtsbereich völlig, vergleichbar mit einer Schibrille.
      • Für eine großflächigere Abschirmung können Schutzbrillen zusätzlich mit einem Gesichtsschutz ausgestattet sein.

Brillenträger, die zusätzlich auch noch eine Schutzbrille tragen müssen, haben die Wahl zwischen Schutzbrillen, die geeignet sind über der Korrekturbrille getragen zu werden, oder einer Korrektionsschutzbrille also einer Arbeitsschutzbrille mit Sehstärke.
Das Tragen der Schutzbrille als Überbrille ist nicht immer vorteilhaft. Nicht jedes Brillenmodell ist dafür geeignet, meist führt das Übereinander zu Druckstellen und Verrutschen. Sicherheit und Komfort ist nicht mehr gegeben. Zudem können störende Lichtreflexe und Doppelbilder entstehen. Abhilfe schafft eine Schutzbrille mit Sehstärke. Sie bringt uneingeschränktes Sehen und den Komfort für entspanntes Arbeiten.

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Kennzeichnungen für Ihre Sicherheit

Schutzbrillen unterliegen zahlreichen Normierungen, die auch auf dem Rahmen ersichtlich sind. Rahmen und Sichtscheibe sind getrennt deklariert. Die Beschriftung am Rahmen gibt Auskunft über:

    • das Identifikationszeichen des Herstellers
    • den Verwendungsbereich in der Abstufung von 3 (= Flüssigkeiten) bis 9 (= geschmolzenes Metall und heiße Festkörper)
    • die mechanische Festigkeit, die in Buchstaben angegeben wird. So bezeichnet „S“ die erhöhte Festigkeit, während „T“ für Schutz gegen Teilchen hoher Geschwindigkeit bei hohen Temperaturen steht.

Die Scheibenkennzeichnung enthält neben den für den Rahmen genannten Kennzeichnungen:

    • die Schutzstufe für den Filter. Diese wird in einer Zahlenkombination angegeben, die Zahl vor dem Bindeschrift gibt die Art des Strahlenschutzes, die nach dem Bindestrich die tatsächliche Schutzstufe (Grad der Strahlendurchlässigkeit) an. Je höher letztere ist, desto geringer ist die Durchlässigkeit.
    • eine Markierung von 1 (= hohe Anforderungen an die Sehleistung im Dauergebrauch) bis 3 (= nicht anspruchsvolle Nutzung nur in Ausnahmefällen)
    • Buchstaben, die besondere Eigenschaften bezeichnen. „K“ steht für besondere Oberflächenbeständigkeit, „N“ bezeichnet den Schutz vor dem Beschlagen der Scheiben und „R“ benennt den erhöhten Reflexionsgrad.

Zusätzliche Eigenschaften für mehr Komfort bei der Arbeit

Zusatzfeatures, die nicht in der Kennzeichnungsleiste enthalten sind, sind die Sonderbeschichtung für Kratzfestigkeit oder Komfortfunktionen, wie die individuell einstellbare Bügellänge oder Bügelneigung.
Hochwertige Schutzbrillen sind mit dem Konformitätszeichen „CE“ und dem „DIN“-Prüfzeichen ausgestattet. Achten Sie aber bei der Wahl auch immer auf die richtige Scheibentönung, denn oft sind die Lichtverhältnisse nicht konstant. Bei Arbeiten in dunklerer Umgebung sorgt eine gelbe Tönung für eine kontrastreiche und deutlichere räumliche Sicht. Eine graue Tönung verringert den Lichtdurchtritt. Für extreme Lichtverhältnisse greift man eher zu ganz abgedunkelten Brillenscheiben. Die Brillentönung bietet keinen UV-Schutz, darüber gibt nur die Kennzeichnung Aufschluss. Getönte Vorsatzscheiben für Schutzbrillen machen Arbeiten in jeder Lichtsituation angenehmer.

Einen Augenschutz zu tragen ist mehr als eine Empfehlung. Mitarbeiter sind dazu verpflichtet. Der Arbeitgeber hat aus arbeitsschutzrechtlicher Sicht nicht nur die Pflicht, eine persönliche Schutzausrüstung für seine Mitarbeiter bereitzustellen, sondern muss diese auch regelmäßig reinigen, wenn sie von mehreren benutzt wird und hat zudem für die Wartung zu sorgen. Ebenso ist er für die Einweisung und Schulung der Personen zuständig, die die Schutzausrüstung verwenden sollen. Der Arbeitgeber ist auch verpflichtet, seine Mitarbeiter auf die Tragepflicht des Augenschutzes hinzuweisen.

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